Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vektorbüro, Inhaber Axel Hillebrandt, Hünstollenstraße 14A, 37136 Waake. Stand 09/2026.
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§ 1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Vektorbüro (Inhaber: Axel Hillebrandt) und Auftraggebern über Design- und Grafikleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Vektorbüro ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail) zustimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Vertrag gehen diesen AGB vor.
1.4 Für Unternehmer gilt: Änderungen dieser AGB werden in Textform mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Für Verbraucher gilt: Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Veränderungen oder Nachahmungen ohne Einwilligung sind unzulässig.
2.2 Vektorbüro überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Standardmäßig wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
2.3 Die Rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit Zustimmung von Vektorbüro möglich.
2.5 Eine Urhebernennung wird projektbezogen vereinbart. Ist sie vereinbart und unterbleibt sie, kann Vektorbüro eine angemessene Nachvergütung verlangen.
2.6 Erweiterte Nutzungsrechte, insbesondere räumlich, zeitlich oder inhaltlich unbeschränkte Rechte sowie das Recht zur Weitergabe an beauftragte Dienstleister, Plattformen und Verzeichnisse, können im Angebot gesondert vereinbart werden. Der Umfang ergibt sich dann aus dem Angebot und geht dieser Klausel vor.
2.7 Vektorbüro ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz in Eigenwerbung (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) zu verwenden, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
2.8 Lichtbildwerke und Bewegtbild
2.8.1 An im Auftrag erstellten Foto- und Videoaufnahmen erhält der Auftraggeber, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ein einfaches Nutzungsrecht zur Eigenwerbung, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Dieses umfasst die Verwendung auf eigenen Websites und Profilen, in Print- und Onlinewerbung sowie die Weitergabe an Buchungs- und Vermittlungsplattformen, Branchenverzeichnisse, Presse und beauftragte Dienstleister, soweit die Nutzung der Bewerbung des Auftraggebers dient.
2.8.2 Nicht umfasst sind der Weiterverkauf, die Lizenzierung an Dritte zu deren eigenen Zwecken sowie die Einstellung in Bilddatenbanken.
2.8.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass für abgebildete Personen, Tiere Dritter und fremdes Eigentum die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, und stellt Vektorbüro insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
2.8.4 Bearbeitungen der Aufnahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, die den Werkcharakter verändern, bedürfen der Zustimmung.
§ 3. Vergütung
3.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (B2B). Gegenüber Verbrauchern gelten Bruttopreise inkl. USt.
3.2 Bei mehrphasigen Projekten erfolgt die Abrechnung phasenweise nach Maßgabe des Angebots, in der Regel 30 % bei Phasenbeginn und 70 % bei Abnahme der jeweiligen Phase. Bei Projekten mit einer Laufzeit über drei Monate ist eine monatliche Zwischenabrechnung nach Leistungsstand zulässig.
3.3 Vorschläge und Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und mindern die Vergütung nicht.
3.4 Leistungen nach Aufwand werden zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, die dem Angebot beiliegt. Die Abrechnung erfolgt in angefangenen 30-Minuten-Einheiten. Für Leistungen auf
ausdrücklichen Wunsch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen sowie für Eilaufträge mit einer Bearbeitungsfrist unter 24 Stunden kann ein Zuschlag von 50 % berechnet werden. Reisezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Satzes vergütet, Fahrtkosten mit der steuerlich zulässigen Kilometerpauschale.
3.5 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skonto oder andere Abzüge sind nicht zulässig.
3.6 Zusatzkosten wie Reisekosten, Spesen, Materialkosten oder Kosten von Drittanbietern (z. B. Lizenzen, Druck) werden gesondert berechnet, sofern sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind und nachweisbar entstehen.
3.7 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Vektorbüro berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR zu berechnen. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten, die durch die Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Inkassokosten.
3.8 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann Vektorbüro die vereinbarten Sätze und Pauschalen einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % kann der Auftraggeber den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung kündigen.
§ 4. Fremdleistungen
4.1 Vektorbüro darf notwendige Fremdleistungen (z. B. Druck, Hosting, Lizenzen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen.
4.2 Erfolgt die Beauftragung im Namen von Vektorbüro, stellt der Auftraggeber Vektorbüro im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen frei.
4.3 Dauerschuldverhältnisse mit Dritten, insbesondere Hosting, Domains, Software-Abonnements und Lizenzen, werden auf den Auftraggeber angemeldet und von diesem unmittelbar bezahlt. Vektorbüro erhält die zur Betreuung erforderlichen Zugänge. Eine Anmeldung auf Vektorbüro erfolgt nur ausnahmsweise und nach gesonderter Vereinbarung.
§ 5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen und Dateien werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, Eigentumsrechte verbleiben bei Vektorbüro.
5.2 Originale sind, sofern vereinbart, nach Projektabschluss zurückzugeben.
§ 6. Herausgabe von Daten
6.1 Offene Dateien (z. B. InDesign, Illustrator) werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.
6.2 Für Datenübergaben übernimmt der Auftraggeber Transport- und Übertragungsrisiken.
6.3 Offene Dateien werden ohne Anspruch auf technische Weiterbearbeitung übergeben. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Produktionsdaten (z. B. Layout- oder Rohdateien) besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Für eine spätere Bearbeitung durch Dritte übernimmt Vektorbüro keine Haftung.
§ 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Korrekturen und Freigaben sind durch den Auftraggeber in Textform zu bestätigen.
7.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
7.3 Bei Print- oder physischen Produktionen erhält Vektorbüro auf Wunsch bis zu zehn Belegexemplare unentgeltlich. Dies gilt nur, soweit eine physische Produktion erfolgt.
7.4 Nach Fertigstellung einer Leistung oder Leistungsphase zeigt Vektorbüro dies dem Auftraggeber in Textform an. Der Auftraggeber prüft die Leistung und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel in Textform binnen zehn Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge weist Vektorbüro in der Fertigstellungsanzeige gesondert hin. Die Ingebrauchnahme der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
§ 8. Haftung
8.1 Vektorbüro haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vektorbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal zur Höhe des Auftragswerts. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen im Übrigen ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten (z. B. Markenanmeldungen).
8.4 Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt.
8.5 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Darüber hinausgehende Garantien werden nicht übernommen.
§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Innerhalb des Briefings hat Vektorbüro Gestaltungsfreiheit. Änderungswünsche nach Abnahme oder außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vergüten.
9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an gelieferten Vorlagen besitzt und stellt Vektorbüro von Ansprüchen Dritter frei.
9.3 Grundlage der Leistungen von Vektorbüro ist das vom Auftraggeber freigegebene Briefing bzw. Angebot. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind gesondert zu vergüten.
9.4 Leistungen, die der Auftraggeber ohne vorheriges Angebot abruft, werden nach Aufwand zu den Sätzen der gültigen Preisliste abgerechnet. Vektorbüro weist auf die Kostenpflicht hin, sobald erkennbar ist, dass eine Anforderung über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht.
§ 10. Mitwirkungspflichten
10.1 Der Auftraggeber stellt Vektorbüro alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Texte, Bildmaterial, Logo- und Gestaltungsdateien, Zugangsdaten sowie benötigte Freigaben.
10.2 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er an überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt.
10.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Entstehen Vektorbüro dadurch zusätzliche Aufwände, etwa durch Wiedereinarbeitung oder Umplanung, können diese nach Aufwand berechnet werden. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, kann Vektorbüro die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 11. Kündigung
11.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, bleibt Vektorbüro berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
11.2 Vektorbüro ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
11.3 Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen von Vektorbüro anteilig zu vergüten.
11.4 Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Auftrag vor Projektbeginn ohne wichtigen Grund, kann Vektorbüro eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11.5 Betreuungs- und Dauerleistungsverträge
11.5.1 Für laufende Betreuungsleistungen gilt, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
11.5.2 Enthält die Betreuung ein monatliches Stundenkontingent, ist dieses in den Folgemonat übertragbar. Ein darüber hinausgehender Übertrag ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Stunden werden nicht vergütet und nicht erstattet. Über das Kontingent hinausgehender Aufwand wird nach Aufwand abgerechnet.
11.5.3 Reaktionszeiten gelten an Werktagen von Montag bis Freitag. Zugesagte Reaktionszeiten beziehen sich auf die Reaktion, nicht auf die Behebung.
11.5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann Vektorbüro die Betreuungsleistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich aussetzen.
§ 12. Stillschweigepflicht
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten.
12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung offenkundig bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen später allgemein bekannt werden,
- von einer dritten, zur Weitergabe befugten Partei rechtmäßig erlangt wurden, oder - aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. 12.3 Vektorbüro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO). Details sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12.4 Verarbeitet Vektorbüro im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Anlage zum jeweiligen Vertrag und geht diesen AGB vor.
§ 13. Widerrufsbelehrung (nur Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Vektorbüro, Inh. Axel Hillebrandt, Hünstollenstraße 14A, 37136 Waake, Tel.: 05507/9796637, E-Mail: post@vektorbuero.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
§ 14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Vektorbüro.
14.3 Gerichtsstand ist Göttingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.5 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Vektorbüro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15. Barrierefreiheit und technische Standard
15.1 Eine Umsetzung nach Standards der Barrierefreiheit, insbesondere WCAG 2.1 Stufe AA, schuldet Vektorbüro nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot.
15.2 Ist eine solche Umsetzung vereinbart, bezieht sie sich auf den Stand bei Abnahme und auf die von Vektorbüro erstellten Bestandteile. Spätere Inhaltsänderungen durch den Auftraggeber sowie eingebundene Dienste und Inhalte Dritter sind davon nicht erfasst.
15.3 Vektorbüro schuldet die technische Umsetzung, nicht die rechtliche Bewertung. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang gesetzliche Pflichten den Auftraggeber treffen, obliegt dem Auftraggeber.